Die Grundlage unserer Vereinsarbeit
Satzung des Kirchenbauvereins Brey e.V.
Verantwortung, Transparenz und gemeinsames Engagement
Die Satzung beschreibt die Ziele, Aufgaben und Organisationsstruktur des Kirchenbauvereins Brey e.V. und bildet die Grundlage für unser gemeinsames Handeln.
Der Kirchenbauverein Brey e.V. verfolgt ausschließlich kirchliche und gemeinnützige Zwecke. Seit seiner Gründung setzt sich der Verein für die Erhaltung, Unterhaltung und Ausschmückung der Kirche St. Margaretha ein.
Hier können Sie die vollständige Satzung des Kirchenbauvereins Brey e.V. einsehen.
Zweck des Vereins
Der Kirchenbauverein wurde gegründet, um die notwendigen Mittel für den Bau, die Unterhaltung und die Weiterentwicklung der Kirche St. Margaretha bereitzustellen. Darüber hinaus unterstützt der Verein Einrichtungen und Maßnahmen, die der Seelsorge und dem Gemeindeleben dienen.
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Alle Einnahmen und Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Die Tätigkeit des Vereins dient dem Gemeinwohl und dem kirchlichen Leben in Brey.
Mitgliedschaft
Mitglied können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft kann schriftlich beantragt werden.
Fragen zur Satzung?
Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.